Meldung von Grundwasserentnahmen

Grundwasserentnahmen sind an das Landratsamt zu melden

Gz.Nr. 6421/2 – SG 1

 

Vollzug der Wassergesetze;
Meldung von Grundwasserentnahmen

 

B E K A N N T M A C H U N G:

 

Sowohl von Gewerbebetrieben als auch im privaten Bereich werden nach wie vor neben der öffentlichen Trinkwasserversorgung auch Brauchwasserbrunnen genutzt. Der Betrieb von Brauchwasserbrunnen ist den öffentlichen Wasserversorgern – Gemeinde Konradsreuth und Zweckverband zur Wasserversorgung der Ahornberger Gruppe – anzuzeigen. Im Einzelfall können wasserrechtliche Erlaubnispflichten und satzungsrechtliche Genehmigungspflichten bestehen.

 

Mit Schreiben vom 27.02.2018 hat das Landratsamt die Gemeinden gebeten, die Betreiber von Brauchwasserbrunnen an ihre Meldepflichten zu erinnern. Danach werden die Betreiber der Brauchwasserbrunnen gebeten, die jährlichen Wasserentnahmemengen an das Landratsamt Hof schriftlich oder telefonisch zu melden. Die telefonische Meldung ist unter der Rufnummer 09281 / 57348 und die schriftliche Meldung per E-Mail ulla.toegel@landkreis-hof.de, möglich. Die postalische Anschrift des Landratsamtes Hof lautet: Landratsamt Hof, Fachbereich 403, Schaumbergstraße 14, 95032 Hof/Saale.

 

Um Kenntnisnahme und Beachtung wird gebeten.

 

Konradsreuth, den 05. März 2018
Gemeinde Konradsreuth

 

(Siegel)

 

Döhla
1. Bürgermeister

 

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